Österreich

(1) Öffnungszeiten für Teilnehmer: siehe Anmeldung

(2) Die Teilnahme an der COACHING CONVENTION® erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Teilnahmebedingungen. Sie werden von dem Teilnehmer mit der Anmeldung akzeptiert.

(3) Die Anmeldung ist nur schriftlich, per Fax 0049180-3130135 (*0,09 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz), oder über das Internet (www.coaching-convention.de oder www.amiando.de) möglich. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Teilnahmevertrag kommt durch Zusendung einer Anmeldebestätigung oder der Rechnung bzw. dem Einzug des Teilnahmebetrages von dem durch den Teilnehmer angegebenen Konto zustande.

Die Teilnehmer kennen mit der Anmeldung die Sicherheits-, Zutritts- und sonstigen Durchführungsvorschriften des Veranstalters an.

Die Teilnahme ist personenbezogen. Die Mitnahme weiterer, nicht angemeldeter Personen, ist nicht möglich. Wenn der angemeldete Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, kann er schriftlich einen Ersatzteilnehmer stellen. Ohne Stellung eines Ersatzteilnehmers bleibt er zur Zahlung der Teilnehmergebühr verpflichtet.

Der Zutritt zu der Veranstaltung ist nur mit dem zu Beginn der Veranstaltung ausgehändigten persönlichen Conventionausweis möglich, der nicht übertragbar ist sowie nicht verändert oder kopiert werden darf. Der Conventionausweis ist nur gültig für den Teilnehmer, dessen Name und Vorname auf dem Ticket aufgedruckt ist; bei der Eingangskontrolle der Veranstaltung ist deshalb unaufgefordert ein Legitimationsausweis (z.B. Identitätskarte, Pass) vorzulegen. Der Conventionausweis ist während der gesamten Veranstaltung sichtbar zu tragen.

(4) Die Teilnahmegebühr beträgt siehe Anmeldung. Die Teilnahmegebühr ist vor der Veranstaltung zu zahlen, andernfalls besteht kein Zutrittsrecht. In der Teilnahmegebühr sind enthalten: der Zutritt zur COACHING CONVENTION, Teilnehmerunterlagen. Je nach Buchung das Essen mit oder ohne Getränke. Nicht enthalten sind insbesondere Kosten für Übernachtung und Anreise.

(5) Änderungen im Programmablauf sowie der Austausch einzelner Referenten (z. B. bei Erkrankung oder sonstigen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Ursachen) bleiben vorbehalten. Eine Verpflichtung zur Durchführung einzelner Programmpunkte besteht nicht.

Eine teilweise oder vollständige Erstattung, wenn einzelne Leistungen nicht von dem Teilnehmer genutzt werden oder der Teilnehmer überhaupt nicht an der Veranstaltung teilnimmt, ist ausgeschlossen.

(6) a) Der Veranstalter haftet bei Schadensersatzansprüchen für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit für Vorsatz und Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen. Im Übrigen haftet der Veranstalter vorbehaltlich der Regelungen in den nachfolgenden Absätzen b) und c), gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters, seinen gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurden.

b) Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Vertrages wie dem vorliegenden typischerweise gerechnet werden muss.

c) Für Schäden, die durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, haftet der Veranstalter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht gilt - soweit nicht ein Fall von a) vorliegt - die Haftungsbeschränkung nach b) dieser Haftungsregelung.

d) Eine etwaige Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(7) Ton- und/oder Bildaufnahmen sind während der gesamten Veranstaltung untersagt. Die im Veranstaltungspreis enthaltenen Unterlagen, einschließlich eines freiwilligen Teilnehmerverzeichnisses sind zur persönlichen Information der Teilnehmer bestimmt. Sie, bzw. ihr Inhalt unterliegen dem Urheberrecht und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten. Der Teilnehmer wird das Teilnehmerverzeichnis nicht kopieren und/oder weitergeben. Jede Weitergabe der Daten, auch einzelner, aus dem Teilnehmerverzeichnis an Dritte, insbesondere zu kommerziellen Zwecken ist verboten.

(8) Die mit der Anmeldung mitgeteilten persönlichen Daten werden vom Veranstalter zur Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur zur Verfolgung von evtl. Ansprüchen gegen den Teilnehmer oder wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name und ggfs. der Firmenname in der Teilnehmerliste veröffentlicht wird, die allen Teilnehmern zugänglich gemacht wird.

(9) Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass während der COACHING CONVENTION® Foto und Filmaufnahmen angefertigt werden. Sollte einer der Teilnehmer dieses ausdrücklich nicht wünschen, so muss er dieses vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklären, andernfalls gilt sein Einverständnis. Das Bild und Filmmaterial wird zu Marketingzwecken innerhalb der Coaching Convention und kooperierenden Unternehmen gehören, eingesetzt.

(10) Wenn die Veranstaltung vom Veranstalter vor Beginn abgesagt oder verkürzt werden muss, werden die bereits bezahlten Teilnehmergebühren (ggfs. anteilig) erstattet.

Eine einmalige Verschiebung der Veranstaltung ist möglich, wenn zu wenig Anmeldungen vorliegen oder mehr wie 25% der geplanten Referenten erkrankt sind. Dieses ist bis 14 Tage, vor dem eigentlichen Beginn bekannt zu geben. Die bereits bezahlten Tickets behalten ihre Gültigkeit für den neu angesetzten Termin.

Sollte die Veranstaltung ganz abgesagt werden, erstattet der Veranstalter nur 90 % des bezahlten Tickets.Weitere Ansprüche können gegen den Veranstalter nicht geltend gemacht werden.

(11) Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der auf der Webseite abrufbaren Informationen, insbesondere nicht für Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der entsprechenden Informationen.

Der Veranstalter haftet nicht für die durch Übermittlungsfehler, technische Mängel, Betriebsausfälle oder rechtswidrige Eingriffe in EDV-Systeme verursachten Schäden, ungeachtet des Ortes und der Art der Beeinträchtigung. Ausgeschlossen ist weiter eine Haftung des Veranstalters für Schäden infolge von Störungen, Unterbrechungen (inkl. systembedingte Wartungsarbeiten) oder Überlastung von EDV-Systemen.

(12) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt im Fall von Regelungslücken dieser Teilnahmebedingungen. Vereinbarungen, die über diese Teilnahmebedingungen hinausgehen oder von ihnen abweichen, gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.

(13) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit rechtlich zulässig, wird Köln als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag vereinbart.

 

gez. 12 - 04 - 2010 Coaching Convention

Best of Convention 2009 bei 3sat Kulturzeit

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